Sichtschutz aus
Beton
Vollständiger Sichtschutz ohne Pflege, ohne Schnitt, ohne Streichen. Betonzaunelemente schirmen ganzjährig ab — sofort, dauerhaft und in jeder Optik.
Betonzaun vs. Alternativen
Vier Sichtschutzvarianten im direkten Vergleich — von Pflege bis Lebensdauer.
| Betonzaun | Hecke | Holzzaun | Kunststoff | |
|---|---|---|---|---|
| Sichtschutz | Sofort 100 % | Nach 3–5 Jahren | 80–90 % | 90 % |
| Pflege | Keine | Wöchentl. Schnitt | Jährl. streichen | Gelegentlich |
| Lebensdauer | 50+ Jahre | Variabel | 10–15 Jahre | 15–20 Jahre |
| Schallschutz | Sehr gut | Gering | Mittel | Gering |
| Platzbedarf | 5–8 cm | 50–100 cm | 10 cm | 5–8 cm |
Sichtschutz in Ihrer Wunschoptik
Alle Motive sind für einseitige und beidseitige Sichtschutzzäune verfügbar.
Tiefe Rillenstruktur imitiert Holzmaserung. Warm und organisch — ideal für Gärten mit Naturstein oder Holzdeck.
Unregelmäßiges Bruchsteinbild in grau. Mediterran und zeitlos — passend zu Kiesbeeten und Natursteinwegen.
Schlichte, gleichmäßige Oberfläche. Modern und reduziert — kombiniert sich mit zeitgenössischer Architektur.
Horizontales Fugenbild wie antike Ziegel. Passt zu Klinkerfassaden und historischen Gebäudestilen.
Was macht Beton zum idealen Sichtschutzmaterial?
Sichtschutz bedeutet vollständige, zuverlässige und dauerhafte Unterbrechung der Sichtlinie. Betonzaunelemente sind fugenlos, ganzjährig dicht ohne Laubaustausch, dimensionsstabil bei jedem Wetter und wartungsfrei. Kein anderes Material vereint diese vier Eigenschaften gleichzeitig.
Eine Hecke braucht 3–5 Jahre zum Einwachsen, verliert im Winter je nach Art an Dichte, benötigt regelmäßigen Schnitt und beansprucht 50–100 cm Breite. Ein Holzzaun bietet 80–90 % Sichtschutz, muss jährlich gestrichen werden und verwittert nach 10–15 Jahren. Kunststoff hat geringe Masse, bietet kaum Schallschutz und vergilbt über Jahre. Beton hat keinen dieser Nachteile.
Wie viel Sichtschutz brauchen Sie?
Die Höhe des Sichtschutzes hängt von Ihrer Nutzung und dem Standort ab:
Sitzende Augenhöhe liegt bei ca. 110–120 cm — für Sichtschutz im Sitzen (Terrasse, Gartenstuhl) reicht eine Zaunhöhe von 150 cm. Das ist in vielen Bundesländern auch die Grenze für genehmigungsfreie Einfriedungen.
Stehende Augenhöhe liegt bei 160–175 cm — vollständiger Schutz für stehende Personen erfordert mindestens 175–180 cm Zaunhöhe. Für maximalen Komfort und eine deutliche Abschirmwirkung empfehlen wir 200 cm.
Geländeunterschiede berücksichtigen: Liegt das Nachbargrundstück oder der angrenzende Gehweg höher, müssen Sie entsprechend mehr Höhe einplanen. Faustregel: Höhenunterschied plus 175 cm Sichtschutzbedarf ergibt die notwendige Zaunhöhe.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die zulässige Zaunhöhe ohne Baugenehmigung ist Ländersache und variiert je nach Gemeinde und Bebauungsplan. Als Orientierung:
Bayern: Einfriedungen bis 2 m sind in der Regel genehmigungsfrei (Art. 57 BayBO), sofern keine abweichenden Regelungen im Bebauungsplan gelten.
NRW: Einfriedungen bis 2 m in Wohngebieten sind verfahrensfrei (§ 65 BauO NRW), wenn sie der Grundstückseinfriedung dienen.
Baden-Württemberg: Bis 2 m genehmigungsfrei in Gebieten mit qualifiziertem Bebauungsplan (§ 50 LBO BW).
Empfehlung: Immer vor dem Kauf beim zuständigen Bauordnungsamt anfragen. Wir unterstützen Sie mit den technischen Unterlagen, die für Genehmigungsverfahren benötigt werden.
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