Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die bestellten Waren und Dienstleistungen der Firma Mariusz Jerzy Otok.
§2 Auftragsbestätigung
Auf Anfrage erstellen wir Ihnen ein Kostenvoranschlag. Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt durch Zusendung (per E-Mail) des unterschriebenen Angebotes. Danach ist der Kunde an die Abnahme gebunden. Mit Erhalt einer Auftragsbestätigung von Firma Mariusz Jerzy Otok gilt der Vertrag als geschlossen.
§ 3 Lieferung und Lieferzeiten
Bestellte Ware wird durch uns oder eine Spedition ausgeliefert. Von der Verpflichtung zur Leistung befreien uns alle Umstände höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Rohstoffmangel sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, Produktionsengpässe, Rohstoffverknappung, Import- und Exportrestriktionen. In solchen Fällen sind wir berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Machen wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch, so sind Schadensersatzansprüche ebenso ausgeschlossen wie auch sonstige Ansprüche gegen uns, gleich welchen Rechtsgrund. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.
Für eiseitige und beidseitige Betonzäune gelten unterschiedliche Lieferzeiten. Diese werden in Kostenvoranschlag genannt. Genannte Lieferzeiten sind unverbindlich.
Nachträgliche Änderungs- oder Zusatzwünsche verlängern die Lieferungs- und Leistungszeiten in angemessenem Umfang.
§ 4 Falsche Angaben
Falsche Angaben des Auftraggebers bzgl. der Zufahrt bei evtl. Anlieferung mit Sattelzügen ermächtigen die Firma Mariusz Jerzy Otok bei Entstehung von Mehrkosten, dazu entsprechende Rechnungszuschläge zu erheben.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Liegen zwischen Vertragsabschluss und Abnahme der Leistung mehr als 3 Monate und hat sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz geändert oder die Löhne, die Materialkosten erhöht, so sind wir berechtigt, den Preis zu erhöhen.
Die Zahlung erfolgt nach folgender Regelung:
a) Lieferung mit Montage
50% Vorkasse nach Vertragsschluss. Die restlichen 50 % werden spätestens 7 Tage nach Fertigstellung der Arbeiten und ohne jeglichen Abzug gezahlt. Nach Ablauf dieser Frist tritt Verzug ohne weitere Mahnung ein.
b) Lieferung ohne Montage
100% Vorkasse nach Vertragsschluss.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma Mariusz Jerzy Otok. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Rechnung.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für uns.
§ 7 Gewährleistung
Offensichtliche Mängel oder Transportschäden an bestellter Ware müssen sofort und unverzüglich bei Lieferung bzw. Entgegennahme der Ware gerügt werden. Nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt per E-Mail zu uns auf. Nur dann werden Reklamationen berücksichtigt. Schadenersatz wegen mangelhafter Lieferung oder Nichtlieferung wird nur in Form einer Ersatzlieferung gewährt.
Kleinere Ausbrüche und Haarrisse sind bei unseren Produkten nicht auszuschließen und stellen somit keinen Mangel dar. Unterschiede der Farbtöne von Platten und Betonpfosten (nicht wesentlich), die vom Hersteller unabhängig sind und welche folgende Faktoren beeinflussen: Farbe des Zuschlagstoffes, Temperatur, Art des Zementes, Feuchtigkeit usw., sind nicht auszuschließen und stellen somit keinen Mangel dar.
Arbeiten, die vom Kunden in Eigenleistung erstellt werden, fallen aus der Gewährleistung.
Für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung wird nicht gehaftet. Sachgemäße Behandlung bedeutet insbesondere:
– Vor dem Öffnen der Verpackung bzw. dem Durchtrennen der Bänder muss das Material gegen Umkippen bzw. Umfallen ausreichend gesichert werden.
– Die Platten müssen hochkant getragen, abgestellt bzw. gelagert werden.
– Farben, Grundierung, etc. müssen immer trocken und rostfrei gelagert werden.
Jede eigenmächtige Reparatur oder Änderung irgendwelcher Art, die vom Auftraggeber oder seinem Beauftragten an unserem Werkstück vorgenommen wird, entbindet uns von den Gewährleistungspflichten. Dasselbe gilt, wenn die Vorschriften über die weitere Behandlung der von uns gelieferten und montierten Waren nicht beachtet werden.
§ 8 Montagebedingungen
Der Auftraggeber trägt das Baugrundrisiko. Er ist dafür verantwortlich, dass die Ware am richtigen Ort montiert wird. Die Kennzeichnung der Grenzpunkte obliegt dem Auftraggeber.
Sollten die Arbeiten aufgrund fehlender Genehmigungen unterbrochen werden, hat der Auftraggeber 100% der Aufbauleistung zu zahlen.
Vor Arbeitsbeginn sind unseren Mitarbeitern vollständig alle Versorgungsleitungen (Anfangs-, Eck-, Knick- und Höhepunkte) aufzuzeigen. Der Auftraggeber hat zu prüfen, ob und inwieweit Leitungen und Kabel unterhalb der Baustelle verlaufen. Diese sind vom Kunden gesondert auszuweisen und zu schützen. Andernfalls übernimmt der Auftraggeber die Haftung für eventuelle Beschädigungen.
Bei Montagebeginn stellt der Kunde einen Stromanschluss und einen Wasserzugang unentgeltlich zu Verfügung.
Die Einholung von jeglichen Baugenehmigungen sowie die Prüfung der erlaubten Bauhöhe für die Zäune obliegen dem Auftraggeber. Für Farbabweichungen wird keine Garantie übernommen.
Bei Montagebeginn stellt der Kunde einen Stromanschluss und einen Wasserzugang unentgeltlich zu Verfügung.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass Hindernisse, wie Bäume und Sträucher, die im Montagebereich stehen, vor dem Arbeitsbeginn beseitigt werden. Grenzsteine und die Zaunführung müssen klar erkennbar bzw. markiert werden. Die Zaunflucht muss für die Montage freigelegt sein. Ebenso müssen die Zufahrtsmöglichkeiten für das Montagefahrzeug gegeben sein.
Die Demontage von Altanlagen und deren Entsorgung, sowie die Entsorgung von Erdaushub, alten Fundamenten, Betonresten etc. gehört nicht zum Leistungsumfang sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
Mehraufwendungen durch Wartezeiten, Erschwernisse beim Erdaushub durch Beton, Asphalt, Wurzeln o. ä., Arbeiten in Geröll, Stein, Schotter oder Pflaster sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Dies können sie als Zusatzleistungen zum Stundensatz erbracht werden. Der Erdaushub für die Fundamentlöcher wird in Zaunflucht verteilt und nicht aufgeladen und abgefahren.
§ 9 Widerrufbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Firma Mariusz Jerzy Otok, Bouguenais Allee 5, 65462 Ginsheim-Gustavsburg, Tel.: 0 1573 1838707, E-Mail: info@betonzaun-discounter.de) mittels eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Postversandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der Zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mittteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir können Sie Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten an uns zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 1200 EUR geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde oder wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An Firma Mariusz Jerzy Otok, Bouguenais Alle 5, 65462 Ginsheim-Gustavsburg, Tel.: 01573 1838707, E-Mail: info@betonzaun-discounter.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
§ 10 Sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche ist unser Geschäftssitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Januar 2016